Therapiekosten

Wir sind für die Psychotherapie von Erwachsenen, d.h. ab dem 18. Geburtstag im Verfahren Verhaltenstherapie bei allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassen. Störungen mit Krankheitswert werden zu Lasten der Krankenversicherungen abgerechnet.

Gesetzlich Versicherte benötigen zu jedem Erstkontakt im Quartal ihre gültige Krankenversicherungskarte.

Privat versicherte Patienten und Beihilfeberechtigte werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten abgerechnet und müssen mit ihrer Versicherung die Kostenübernahme klären.